Mainschleifentour mit dem Kanu auf dem Main, inmitten des Fränkischen Weinlandes

Kanuverleih, alle Infos
Die Fahrt von Obereisenheim nach Köhler
SUPs (Stand-Up-Paddleboards)

Ehemals Kanuverleih „Main Erlebnis“

Kanuverleih Obereisenheim bei Volkach mit anschließendem Grillen am Main

Die Mainschleifentour ist die Chance die Mainschleife einmal von einer ganz anderen Seite zu erleben. Vorbei an idyllischen Ortschaften am Main, der Vogelsburg, Volkach und an den romantischen Mainfähren fahren Sie inmitten einer herrlichen Weinlandschaft und genießen den einmaligen Anblick.

Geeignet ist die Tour sowohl für Abenteuerlustige, als auch für Naturliebhaber und Menschen die einfach einmal ausspannen möchten. Hier können Sie zu zweit, mit der Familie oder in einer größeren Gruppe jede Menge Spaß haben.

BeyondSurfing Kanu- und Kajakverleih Award

Strecke: Obereisenheim – Fahr – Volkach/Astheim – Nordheim/Escherndorf – Köhler
Länge: ca. 14 Km
Fahrtzeit: ca. 3-4 Stunden

Preise:

  • 2 Personen pro Kanu: 50 €
  • 3 Personen pro Kanu: 75 €
  • 4 Personen pro Kanu: 90 €(weitere Person im Kanu + 10 €)
  • Gruppenpreise ab 20 Personen 20 € p. P.
  • Hund: 10 €
  • SUP-Board: 1 Std. 20,- EUR, 2 Std. 30,- EUR, 3 Std. 40,- EUR, 4 Std. 50,- EUR

Inklusive:

  • Kanu
  • Schwimmwesten
  • Paddel
  • wasserdichte Behälter für Wertsachen

Treffpunkt: Obereisenheim, Mainwiese neben der Fähre (Str.: „An der Mainaue“) (Routing mit Google Maps)
Start: nach Vereinbarung zwischen 9.30 und 11.30 Uhr

Abholung:

  • Nach Absprache und kostenlos bei Ankunft an der Ausstiegsstelle
  • bei Gruppen nur Rücktransport der „Fahrer“ (max. 5 Personen)

Nach Ihrer Kanutour haben Sie die Möglichkeit bei uns am Startpunkt Ihrer Tour, direkt am Main, zu grillen.

Wir bieten Ihnen:

  • den Grillplatz am Main
  • einen Grill (bitte mit uns absprechen)
  • Grillkohle + Anzünder
  • Biertischgarnituren
  • Auf- und Abbau

Bitte beachten Sie:

  • Am Grillplatz ist kein Strom vorhanden
  • Nutzung bis spätestens 22 Uhr
  • Proviant und Geschirr bringen Sie selbst mit und auch das Grillen ist Ihnen überlassen 😉

Preis (nur für den Grillplatz):

bis 25 Personen: pauschal 100 €
ab 26 Personen: pauschal 150 €
ab 50 Personen: pauschal 180 €

Interessiert?

Dann rufen Sie gleich an: 0 93 24 – 99 597 oder mobil unter 0171 – 600 84 58

Impressum

Kerstin Winter
Friedrich-Ebert Str.4
97359 Schwarzach am Main
Tel.: 0 93 24 – 99 597
Mobil: 0171 – 600 84 58
St. Nr.: 227/288/80051

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kanuverleihs „Main Erlebnis“

Vermieter: Kerstin Winter, Friedrich-Ebert Str. 4, 97359 Schwarzach am Main

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertragsabschluss zwischen dem Kanuverleih „Main Erlebnis“, Inh. Kerstin Winter als Vermieter und dem jeweiligen Mieter. Sie gelten bei Gruppen für den Auftraggeber der jeweiligen Gruppe.

Schriftliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter können wirksam auf dem Postwege und über die E-Mail-Adresse des Vermieters getroffen werden.

Diese AGB gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge bezüglich sämtlicher Kanus und Boote, welche von „Main Erlebnis“ vermietet werden. Allgemeine Geschäfts. bzw. Vertragsbedingungen Dritter bzw. des Kunden werden nicht Inhalt des Mietvertrages zwischen „Main Erlebnis“ und dem Mieter, selbst wenn seitens des Vermieters nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.

I. Abschluss des Mietvertrages

Mit seiner Anmeldung (Buchung) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitvertrages mit dem Vermieter. Bei minderjährigen Personen bedarf es der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zur Wirksamkeit des Mietvertrages.

Mit entsprechender Buchung erkennt der Kunde die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen an. Ein Vertragsschluss findet aber erst statt, wenn der Kanuverleih „Main Erlebnis“ die Buchung bestätigt. Bei kurzfristigen Anmietungen genügt die mündliche Bestätigung des Vermieters.

Bei Gruppenanmeldungen handelt die Person, welche die Buchung für die Gruppe vornimmt, als Vertreter der übrigen Teilnehmer dieser Gruppe. Sollte aus Zeitgründen eine Buchung ohne vorherige Anmeldung erfolgen, werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter von letzterem anerkannt.

II. Mietzinszahlung/Kaution

Die Mietzinszahlung ist vor Nutzungsbeginn der Boote (Kanus) in bar zu entrichten.

Die Mietpreise ergeben sich sowohl aus der jeweils gültigen Preisliste, dem Internetangebot oder sonstigen Veröffentlichungen des Vermieters. Von diesen Preisangaben kann durch Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter abgewichen werden.

Grundsätzlich gelten bei Gruppenbuchungen ab 20 Personen Gruppenpreise. Sollte sich die ursprünglich gebuchte Gruppe jedoch bis 3 Tage vor Mietbeginn auf weniger als 20 Personen reduzieren, so ist diese Buchungsänderung kostenfrei. Jedoch hat dann der Gruppenpreis seine Gültigkeit verloren.

Der Mieter hat zu beachten, dass sog. „schlechtes Wetter“ einen Ausfall nicht rechtfertigt, außer es handelt sich um amtlich festgestelltes Unwetter.

Der Vermieter kann ferner den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Mieter derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere wenn

  • Drogen oder Alkohol missbraucht werden
  • Dritte gefährdet werden
  • ein unangemessenes Verhalten in der Natur gezeigt wird und/oder
  • der Mieter in sonstiger Weise sich erheblich vertragswidrig verhält

III. Rücktritt

Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Kanus dem Mieter Schadensersatz zu leisten.

Beim Rücktritt des Mieters des Mietvertrags, werden die nachstehenden Kosten vom vereinbarten Gesamtpreis fällig:

Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen 10 %.

Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an

  • aus welchen Gründen die reservierten Kanus bzw. der Grillplatz nicht in Anspruch genommen werden. Sog. „schlechtes Wetter“ rechtfertig einen Ausfall nicht, außer es handelt sich um amtlich festgestelltes Unwetter.
  • zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde.

Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung rechtlich unerheblich.

Grundsätzlich wird eine Stornierungsgebühr von 50 € fällig.

Ein kostenfreier Rücktritt des Mieters ist daher ausgeschlossen. Reist der Mieter erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen.

Der Vermieter behält hierbei den Anspruch auf den bezahlten Mietpreis.

Der Leistungsumfang des Vermieters entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im jeweils gültigen Prospekt, im Internet und den möglichen zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung.

Der Mieter erhält zu dem von ihm gemieteten Boot geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis vom Vermieter zur Verfügung gestellt.

Sollte der Mieter die Vertraglichen Leistungen aus Gründen, welche nicht beim Vermieter liegen, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besitzt er keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.

IV. Haftung des Vermieters

Der Vermieter orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften. Wenn er einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ist eine mögliche Haftung für Schäden auf den dreifachen Betrag des Mietpreises beschränkt.

Für verlorene Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck, Handys etc.) übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Für die persönlichen Gegenstände werden den Mietern wasserdichte Gepäcktonnen bzw. Packsäcke zur Verfügung gestellt.

V. Haftung des Mieters

Bei Beschädigungen oder Verlust des Kanus bzw. der Ausrüstung werden Reparatur- oder Neuanschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

Für Schäden am gemieteten Material haftet der Mieter unbegrenzt. Für Schäden an Personen und Eigentum Dritter, welche beispielsweise durch die Verwendung des Mietobjekts oder anderweitig durch den Mieter verursacht werden, haftet der Mieter. Eine Versicherung seitens des Vermieters besteht nicht. Insofern sollte der Mieter eine private Haftpflichtversicherung abschließen bzw. abgeschlossen haben, welche auch das Risiko aus der Verwendung gemieteter Sachen beinhaltet.

Der Umweltschutz sollte für alle Teilnehmer selbstverständlich sein. Anfallender Müll kann in den entsprechenden Mülltonnen entsorgt oder an unserer Abfahrtsstelle abgegeben werden.

Es sollen nur die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegsstellen benutzt werden. Die geltenden Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.

VI. Mängelhaftung/Gewährleistung

Sollten wider Erwarten Mängel auftreten, hat der Mieter unverzüglich diese anzuzeigen und untern den ihm bekannten Telefonnummern des Vermieters oder persönlich beim Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Mietende schriftlich anzuzeigen. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietbeginn.

VII. Rücktransport

Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass ab 01.01.13 die Beförderung mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich erfolgt, oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt, nicht unter das Personenbeförderungsgesetz fällt. Deshalb können wir Ihnen einen kostenfreien Rücktransport von der Ausstiegsstelle zur Einstiegsstelle mit dem PKW anbieten.

VIII. Freiwillige Zusatzleistungen des Vermieters

Am Ende der Kanutour (Bootstour) wird den Mietern Gelegenheit gegeben, an der Abfahrtsstelle zu grillen. Eine Haftung bei Schäden oder Körperverletzung durch oder an dem Mieter übernimmt der Vermieter hierbei nicht.

IX.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die jeweils gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Vertragsbedingungen werden hiervon nicht berührt.

X.

Als Gerichtsstand für den Mietvertrag bzw. Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt Würzburg als vereinbart.

Öffnungszeiten:
Dienstag – Sonntag geöffnet
Montag Ruhetag

Interesse? Dann treten Sie doch mit uns in Kontakt und sichern Sie sich Ihr Kanuerlebnis.

Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig
Gerichtsstand: Würzburg

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verwendung eines Vertrages für den Kanuverleih in 97247 Obereisenheim

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
    Kanuverleih in 97247 Obereisenheim (nachfolgend „Kanuverleih“)
  2. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
    Kerstin Winter
    Friedrich-Ebert Str.4
    97359 Schwarzach am Main
    Tel.: 0 93 24 – 99 597
    Mobil: 0171 – 600 84 58
    berthold-schwarzenau@t-online.de
  3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    1. Zwecke
      Ihre Daten werden verarbeitet, um ein ordnungsgemäßes Ausleihverfahren für den Kanuverleih an Interessenten zu gewährleisten, einschließlich zur Verwaltung der Leistung für die Mietzinszahlung/Kaution.
    2. Rechtsgrundlage
      Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages) verarbeitet.
  4. Empfänger von personenbezogenen Daten
    Ihre personenbezogenen Daten sind nur den in das Verleihverfahren eingebundenen Mitarbeitern des Kanuverleih zugänglich und werden nicht an Dritte weitergegeben.
  5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
    Eine Datenübermittlung an unbefugte Dritte, in ein Drittland oder an internationale Organisationen findet nicht statt.
  6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
    Für den Kanuverleih ist die Erhebung und elektronische Speicherung von personenbezogenen Daten notwendig.
    Ihre Daten werden nach der Rückzahlung der Kaution aufbewahrt, solange dies für den Zweck erforderlich ist, längstens 10 Jahre nach Rückgabe des/der Kanus und Rückzahlung der Kautionsleistung, (Frist für Rechnungsbelegunterlagen, Quittungen lt. § 257 HGB, § 147 AO).
  7. Betroffenenrechte / Widerspruch
    Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
    Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Kanuverleih, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
  8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
    Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem mit dem Kanuverleih geschlossenen Ausleihvertrag. Die Betreiberin des Kanuverleih benötigt Ihre Daten, um ein ordnungsgemäßes Ausleihverfahren für die Kanus zu gewährleisten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Ausleihe nicht erfolgen.

Stand: 01.01.2023